Informationen zur Vergabe von Fortbildungspunkten

 

Die Fortbildungsverpflichtung gemäß § 125 SGB V ist durch den VdEK-Rahmenvertrag vom 12.12.2007 umgesetzt worden und gilt daher ab 01.01.2008 bundesweit im Rahmen der Zulassung als Leistungserbringer für die Ersatzkassen.

Anerkennungsfähige Fortbildungen müssen den Bestimmungen der Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V entsprechen, die in ihrem exakten Wortlaut hier nachgelesen werden können.

Dabei obliegt es jedem Anbieter & Veranstalter von Fort- und Weiterbildungen, die Einhaltung der dort genannten Kriterien selbst zu beurteilen.

physiQus hat alle Kurse nach bestem Wissen "bepunktet".

Ob und wieviele Fortbildungspunkte für ein Seminar vergeben werden liegt im Ermessen des jeweiligen Veranstalters. Für direkt durch physiQus veranstaltete Seminare wird 1 Fortbildungspunkt pro Unterrichtseinheit vergeben (10UE = 10FP, 18UE=18FP)

Dies bedeutet jedoch lediglich, dass wir die Anerkennung der Fort-/Weiterbildung in dem ausgewiesenen Umfang für richtig und den Rahmenempfehlungen entsprechend halten. Die alleinige Entscheidungshoheit liegt jedoch bei den Verbänden der Krankenkassen, die allerdings keine Vorabprüfung der Kursangebote durchführen.

Diese Vergabe kann daher aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zurzeit nur unter Vorbehalt erfolgen.

Für die definitive Anerkennung von Fortbildungspunkten ist jegliche Gewährleistung durch physiQus ausgeschlossen.